Förderung für Barrierereduzierung beim Wohnen aufgestockt

Pressemitteilung vom 03.01.2020 / KfW

KfW-Fördermittel auf 100 Millionen EUR erhöht

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht. Bislang standen dafür 75 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden. BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierereduzierung.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Niemand sollte umziehen müssen, nur weil seine Wohnung nicht altersgerecht gestaltet ist. Deshalb stocken wir die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, deutlich auf. Davon profitieren ältere Menschen, Familien mit Kindern aber auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die hohe Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung zeigt die große Relevanz dieser Förderung. Ich freue mich, dass wir das Produkt nun mit höheren Mitteln fortführen können und dadurch noch mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können.“

Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.




Förderung: 30% für hocheffiziente Umwälzpumpen und 30% für den hydraulischen Abgleich

Neues Förderprogramm des BMWi ab August – 30 % für hocheffiziente Umwälzpumpen und 30 % für den hydraulischen Abgleich

 

Sie sind klein, leise, eher unscheinbar – und ihr Stromverbrauch wird deshalb regelmäßig unterschätzt: Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen im Ein- und Zweifamilienhaus. Wer sich über hohe Nebenkosten ärgert, sollte einen Blick in seinen Keller oder Technikraum werfen und diese Pumpen näher in Augenschein nehmen.

 

Denn meist sind in älteren Heizungsanlagen zu groß dimensionierte und ungeregelte Pumpen eingebaut. Die bessere Wahl sind kleinere, drehzahlgeregelte Pumpen, denn die passen sich automatisch an den Heizbedarf an. Das spart Energie und damit Kosten – immerhin bis zu 200 Euro pro Jahr! Kümmert sich der Installateur parallel beim Einbau der neuen Pumpe oder auch bei vorhandenen Hocheffizienzpumpen um den so genannten hydraulischen Abgleich, wird jeder Raum gleichmäßig erwärmt, und weitere Einsparungen von 10 bis 20 % können erzielt werden. Angenehmer Nebeneffekt: Nervige Strömungsgeräusche entfallen ebenfalls.

 

Um dem Hausbesitzer die Entscheidung für eine neue Pumpe zu erleichtern, startet der Bund ab dem 1. August 2016 eine attraktive Fördermaßnahme: Wer eine mindestens zwei Jahre alte Heizungsumwälzpumpe oder eine Warmwasser-Zirkulationspumpe gegen Hocheffizienzpumpen tauscht, erhält 30 % der Kosten zurück; das gilt auch für die Kosten des hydraulischen Abgleichs.

 

Die Abwicklung ist vergleichsweise unbürokratisch: Der Hausbesitzer oder ein von ihm Beauftragter registriert sich vor Beginn der Maßnahme auf der Homepage des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) [www.bafa.de]. Nach der elektronischen Eingangsbestätigung erhält er seine persönliche Vorgangsnummer – und kann einen Installateur beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Eigentümer eine Kopie der Rechnung ein und das BAFA zahlt die Fördermittel aus.

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Nutzen Sie die attraktiven Investitionszuschüsse des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im April 2015 wurden nochmals die Fördermöglichkeiten für die Modernisierung zur Nutzung von erneuerbaren Energien verbessert.

Wir beraten Sie gern zu Ihren Fördermöglichkeiten.

Die EU Ökodesign Richtline:

Ab September 2015 ist die Neuinstallation sowie der Austausch von Heizwertgeräten nicht mehr zugelassen. (Ausnahme: Mehrfachbelegung eines Schornsteinzuges)